Sind die Schmuck-Artikel nickelfrei,Cadmium und bleifrei?

Alle hier im Shop angebotenen Materialien erfüllen lt. Hersteller bzw. Großhändler die geltenden Richtlinien laut der EU-REACH-Verordnung EG/1907/2006 in Bezug auf Nickel, Cadmium und Blei. Cadmium und Blei dürfen laut dieser Richtlinie gar nicht vorhanden sein.
Für Nickel gilt:
Konkrete Beschränkungsbedingungen für nickelhaltige Erzeugnisse werden in Anhang XVII, Eintrag 27, der REACH-Verordnung definiert.

Demnach dürfen:
-sämtliche Stäbe, die in durchstochene Körperteile (z. B. Ohren, Bauchnabel) eingeführt werden, eine wöchentliche Nickelfreisetzungsrate von 0,2 μg pro cm2
-Erzeugnisse, die für einen unmittelbaren und langfristigen Hautkontakt bestimmt sind (Schmuck, Accessoires, Verschlüsse etc.) 0,5 μg pro cm2 und Woche nicht überschreiten. Beschichtungen, die eine Nickelfreisetzung oberhalb dieses Grenzwertes verhindern, müssen eine Haltbarkeit von mindestens zwei Jahren bei normaler Verwendung aufweisen.
Die Bezeichnung "nickelfrei" wäre demnach irreführend und ich verwende diesen Begriff deshalb nicht. Gesetzlich bedeutet "nickelfrei" lediglich "entspricht den Grenzwerten" ( der oben genannten Verordung).
Da es eine Selbstverständlichkeit ist, dass keine Artikel in den Handel gebracht werden dürfen, die dieser Verordnung nicht entsprechen darf man darauf auch nicht extra hinweisen.
Der Hinweis "nickelfrei" bei den Produkten wäre deshalb sogar ein Abmahngrund.
Fazit:
Mit der neuen Verordnung ( die erste bestand schon seit 1994) hat man die Verwendung des allergierelevanten Stoffes Nickel an den gegenwärtigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand angepasst.
Die extrem niedrig angesetzten Grenzwerte erlauben nun auch eine zuverlässige Prüfung nickelfreisetzender Erzeugnisse bzw. eine zuverlässige Feststellung einer Überschreitung.
Allergiker sollten deshalb auf jeden Fall bedenken:
Die Artikel können alle im oben genannten Microbereich Nickel enthalten,ebenso der Schmuck, der daraus daraus hergestellt wird und darf dennoch als "nickelfrei" verkauft werden. Auch wenn Verkäufer explizit darauf hinweisen oder am Modeschmuckständer der Aufkleber "nickelfrei" klebt, handelt es sich um die Umschreibung für "den Grenzwerten entsprechend".
Auch Schmuckzubehör aus Edelstahl oder echt Silber darf einen Nickelanteil wie oben beschrieben enthalten und ist leider nicht von Haus aus komplett "nickelfrei".

1 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.